Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Mobilitätsmaßnahmen zur Anbahnung von wissensbasierten Partnerschaften für nachhaltige Lösungen mit Subsahara-Afrika

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1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung geht die Bundesregierung auf Anforderungen der Globalisierung ein. Ein elementarer Bestandteil dieser Strategie ist die kontinuierliche Stärkung der Zusammenarbeit mit sogenannten Entwicklungsländern, hier, in Subsahara-Afrika. Diese Region bedarf, von Ausnahmen abgesehen, besonderer internationaler Anstrengungen, damit diese Länder Chancen bekommen, wirtschaftlich und sozial bedeutsame Fortschritte zu erzielen. So kann sich Deutschland als verlässliches Partnerland zukünftiger neuer Wissenschafts- und Wirtschaftszentren positionieren und mit ihnen zu regionalen Problemlösungen von globaler Bedeutung beitragen. Damit folgt die Bundesregierung ihrem Ziel, die Zusammenarbeit mit sogenannten Entwicklungsländern signifikant auszubauen. Ein weiterer Aspekt dabei ist, künftige Innovationspotenziale in Regionen mit erheblichen Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu erschließen und deren Entfaltung partnerschaftlich zu begleiten.

Die Notwendigkeit und Bedeutung einer beständigen Zusammenarbeit nicht nur mit den wirtschaftlich und forschungspolitisch "starken" Partnerländern der Erde, sondern auch mit Forschern aus Ländern mit einer noch eingeschränkt vorhandenen Forschungskapazitäten, ergibt sich aus den komplexer werdenden Fragestellungen, die z. B. mit aktuellen globalen Herausforderungen wie Gesundheit, nachhaltiger Energie- und Wasserversorgung und Ressourcennutzung einhergehen. Dabei muss die gemeinsame Erarbeitung von integrierenden Lösungsansätzen im Vordergrund stehen, in der wissenschaftliches Know-How mit grundlegenden Kenntnissen der regionalen Begebenheiten und den speziellen Bedarfen vor Ort zusammenfließt.

Um Forschungsergebnisse zu erzielen, die nachhaltig in Afrika implementiert werden können, ist ein partnerschaftliches Verständnis der Kooperation Grundvoraussetzung. Partnerschaft bedeutet hier besonders und vor allem die Sicherstellung der Eigenverantwortlichkeit, des Grundsatzes der Gleichwertigkeit aller Beteiligten sowie auch die Akzeptanz partiell divergierender Interessen im Rahmen gemeinsamer Zielsetzungen. Der wechselseitige Transfer von Informationen und Wissen, im Kontext hierfür geeigneter Strukturen und Medien, berücksichtigt verschiedenste Bedarfe und trägt integrativ zur Entfaltung vorhandener Potentiale bei.

Die Fördermaßnahme soll deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Anreiz dienen, entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärken und Problemlösungskompetenz, neue Kooperationsansätze mit Partnereinrichtungen in Afrika zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und längerfristig verlässlich zu vernetzen.

Gleichzeitig soll über diese Partnerschaften mittel- und langfristig ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Kapazitäten in Afrika geleistet werden, um qualifizierten afrikanischen (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Forschungskarriere im Heimatland zu ermöglichen. Internationale Forschungskooperationen sind für dort arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von außerordentlich hoher Bedeutung, da das wissenschaftliche Arbeiten innerhalb der Länder aufgrund der noch schwach ausgebildeten Forschungsinfrastrukturen und Forschungsnetzwerke sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden nationalen Forschungsförderung, vor großen Hindernissen steht. Internationale Kooperationen sind häufig schwer zu erschließen, da eigene Mittel weder ausreichend noch kontinuierlich zur Verfügung stehen und aufgrund der oft limitiert vorhandenen Forschungsinfrastruktur verlässliche Kooperationen nahezu unmöglich sind.

Hier setzt die Fördermaßnahme an. Es werden Finanzmittel für Mobilitätsmaßnahmen im Forschungsbereich bereitgestellt, um vor dem Hintergrund gemeinsamer Interessen neue Partnerschaften vorzubereiten und das Potenzial für eine künftige projektbezogene Zusammenarbeit zu erschließen. Darüber hinaus soll die Einbindung von Wissenschaftseinrichtungen aus afrikanischen Ländern in internationale Konsortien mit deutscher Beteiligung mit einer längerfristigen Perspektive verbessert werden. Insbesondere soll eine belastbare Vernetzung der deutschen und afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Forscherinnen und Forschern aus anderen Ländern - hier v.a. mit unseren europäischen Partnern und Partnern in anderen Entwicklungs- oder Schwellenländern - angeregt werden (z.B. durch trilaterale Kooperationen).

Neue und vielfältige wissensbasierte Partnerschaften mit Afrika, werden lösungsorientierte Beiträge, sowohl zur Umsetzung afrikanischer (nationaler und regionaler) Entwicklungsstrategien, als auch zur Entfaltung der deutschen Internationalisierungsstrategie leisten. Interdisziplinäre Forschungsansätze, die auch längerfristig zu größeren und flexiblen Forschungsverbunden führen, werden besonders begrüßt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen oder in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Mit einem themenoffenen Ansatz werden Mobilitätsmaßnahmen zum Aufbau zukünftiger Forschungspartnerschaften gefördert, die:

  • neue oder erweiterte Möglichkeiten gemeinsamer Forschung sondieren, und damit deutsche und afrikanische Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei der Internationalisierung ihrer Forschung unterstützen,
  • relevante und gemeinsame Themen durch Kooperation vorantreiben wollen,
  • Innovationskeime im Partnerland ausbauen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu verbessern,
  • lokales und regionales Know-How einbinden und verfügbar machen,
  • Antragstellungen für Folgeprojekte vorbereiten - bei Fachprogrammen des BMBF, der DFG, den nationalen Programmen des Partnerlandes (falls vorhanden), den EU-Programmen oder auch Programmen von nationalen und internationalen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit (KfW, GTZ, Weltbank, Asian Development Bank u. a.).

Die Förderung von Mobilitätsmaßnahmen soll neue Kontakte ermöglichen oder bestehende Kontakte zu geeigneten Partnerinnen und Partnern vertiefen.
Als Partnerländer sind die Länder Subsahara-Afrikas mit Ausnahme Südafrikas vorgesehen. Allerdings ist ausdrücklich erwünscht, Partner aus Südafrika und auch aus Gesamt-Nordafrika in die Anbahnung multilateraler Kooperationsansätze einzubeziehen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kliniken, die aktiv auch mit Forschung befasst sind sowie Unternehmen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus  Afrika. Anträge von und mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU1)  aus Deutschland sind ausdrücklich erwünscht.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Mindestens eine deutsche und eine afrikanische Forschungsinstitution müssen für eine Projektförderung kooperieren. Der Zuwendungsempfänger hat mit seinem afrikanischen Partner einen Letter of Intent und einen Kooperationsvertrag abzuschließen. In dieser Vereinbarung können gerne auch mehrere Forschungsinstitutionen sowie auch kleine und mittlere Unternehmen eingebunden sein
Zusätzlich zum deutschen Antragsteller bzw. zu einem deutschen antragstellenden Verbund sollen mindestens eine, möglichst aber mehrere weitere wissenschaftliche Einrichtungen aus Subsahara-Afrika beteiligt sein.
Einhaltung des Verfahrens siehe Punkt 6.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt kann bis zu € 15.000 für bis zu 6 Monaten betragen. Für staatliche Universitäten wird zusätzlich eine Projektpauschale in der Höhe von 20 % der Gesamtausgaben (abzüglich Reisekosten) gewährt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für folgende Aufwendungen gewährt werden:

  1. Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten nach Afrika: Bereitstellung von Bahn- und Flugtickets (Economy Class) sowie ggf. weitere Reisekosten im Partnerland (z.B. Mietwagen) für Aufenthalte bis zu maximal 20 Tagen inklusive Erstattung notwendiger Visa und einer Tagegeldpauschale (derzeit abhängig vom Land zwischen € 82 und € 107 pro Tag, siehe http://www.internationales-buero.de/de/767.php) In begründeten Ausnahmefällen kann ein längerer Aufenthalt gewährt werden.
  2. Reisekosten der Expertinnen/Experten aus Afrika innerhalb Afrikas und nach Deutschland: Bereitstellung von Bahn- und Flugtickets (Economy Class) sowie ggf. weitere Reisekosten für die An- und Abreisereise zum Flughafen in Afrika und Deutschland. Außerdem können für Aufenthalte von bis zu maximal 20 Tagen, inklusive Kosten für Gastaufenthalte über eine Tagespauschale (derzeit bei: € 104 pro Tag) in Anspruch genommen werden. Achtung: Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch die Tagegeldpauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten. In begründeten Ausnahmefällen wird geprüft, ob ein längerer Aufenthalt gewährt werden kann.
  3. In begründeten Ausnahmefällen können Sachmittelzuschüsse (v.a. Workshopkosten) in begrenztem Umfang gewährt werden. Nicht förderfähig sind Sachmittel, die der Grundausstattung der beantragenden Einrichtung zuzurechnen sind.
  4. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalkosten.

6. Verfahren

6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro sind:

Petra Ruth Mann (Südliches Afrika)
E-Mail: petra-ruth.mann@dlr.de
Telefon: +49-228-38 21-1461

Nina Helm (Westafrika)
E-Mail: nina.helm@dlr.de
Telefon: +49-228-3821-1546

Stefan A. Haffner (Zentral- und Östliches Afrika)
E-Mail: Stefan.Haffner@dlr.de
Telefon: +49-228-3821-1899


Administrative/Finanz- Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro ist:

Stephanie Neumann
E-mail: Stephanie.Neumann@dlr.de
Tel.: +49-228 3821-1848

Bei technischen Fragen zur internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Herrn Maik Brattan
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Telefon: +49-228-3821-1651

6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Diese Bekanntmachung läuft bis zum 1.9.2012.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe des Verfahrens wird darum gebeten eine Projektskizze einzureichen. Diese Projektskizze ist bitte in englischer Sprache in elektronischer Form unter Nutzung von PT-Outline www.ptoutline.de/mssa2011 einzureichen.
Könnte nach der ersten Begutachtung eine Förderwürdigkeit in Betracht kommen, wird in der zweiten Stufe um einen förmlichen Antrag gebeten werden. Hier wird um Differenzierung der Inhalte der Projektskizze in einem identisch gegliederten Antrag sowie um Erstellung von förmlichen Förderanträgen gebeten werden. Dabei ist das elektronische, seit 1.1.2011 webbasierte Antragssystem "Easy" zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html
Zur elektronischen Antragstellung "Easy" ist die von deutscher (Originalunterschrift) und ausländischer Seite (eingescannte Unterschrift reicht aus) unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post (gelocht; nicht gebunden!) an das Internationale Büro an folgende Adresse zu senden:

Eliza Cwynar
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Achtung!

Zur Antragstellung muss zwingend das digital bereitgestellte Antragsformular verwendet werden. Der Antrag muss außerdem in englischer Sprache verfasst sein. Anträge, die nicht unter Nutzung dieses Formulars eingehen, werden nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. (siehe www.ptoutline.de/mssa2011)
Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret auf maximal 10 Seiten beschreiben.

Die Projektskizze und das Antragsformular sind wie folgt identisch gegliedert:

  1. Schlüsselbegriffe
  2. Koordinierende(r) Antragsteller(-in) und Partnerinstitution(en)
  3. Vorhabensziele
    1. Kurzdarstellung der Mobilitätsmaßnahme
    2. Wissenschaftliche Zielsetzung der im Anschluss geplanten Forschungszusammenarbeit
    3. Kontext
    4. Mehrwert und Verwertungsziele
  4. Arbeitsplan
    1. Zeitplanung und geplante Arbeitsschritte
    2. Rollenverteilung unter den Partnerinnen und Partnern
  5. Qualifikationen der Beteiligten
    1. Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
    2. Die wichtigsten einschlägigen Publikationen/Patente
    3. Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit - Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus beiden Kontinenten sowie Umsetzung von Genderaspekten
  6. Bewertung der Erfolgsaussichten zur Vorhabensdurchführung nach der Mobilitätsmaßnahme
    1. Strukturierter Finanzierungsplan
    2. Lebensläufe
    3. Absichtserklärung

Mit den für eine Förderung ausgewählten Antragstellenden wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung, gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de/ bietet Erstinformationen, Adressen und Kontaktpersonen der Nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim Internationalen Büro empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Nationalen Kontaktstelle.

6.3. Bewertungskriterien

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen (siehe oben)
  • Stimulation neuer Partnerschaften
  • Optionen für längerfristige, kontinuierliche Kooperationen
  • Qualität und Reichweite der geplanten Vernetzung
  • Qualität und Originalität des vorgeschlagenen Kooperationsthemas
  • Mehrwert für Partnereinrichtungen
  • Innovationsgehalt
  • Anwendungsbezug (Bedarfs- und Wirkungsorientierung v.a. aus der Perspektive aktueller Herausforderungen Afrikas)
  • Einordnung geplanter Aktivitäten in bestehende lokal-, national-, regional- und globalpolitische Zielsetzungen
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung der Chancengleichheit
  • Qualifikation der Antragstellenden und aller beteiligten Partnerinnen und Partner

Darüber hinaus wird bei der Bewertung berücksichtigt (aber nicht zwingend gefordert):

  • Beiträge zu ökologisch angepassten, sozial verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten ("Nachhaltigkeit")
  • Einbeziehung der Sozialwissenschaften bei naturwissenschaftlichen Fachrichtungen

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

7. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Webers


1Gemäß der EU-Definition zu KMU: siehe http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf