Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung - Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der Republik Moldau (Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau)
 

Logo Bundesanzeiger

Vom 11. Juni 2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In einer am 14. März 2008 unterzeichneten Absichtserklärung vereinbarten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau folgende gemeinsame Zielsetzungen:

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungszentren, Hochschulen und Forschungsgruppen sowie Ausbau der Beziehungen zwischen den Wissenschaftsgemeinschaften beider Länder,
  • Verstärkte Zusammenarbeit beim Austausch von Studierenden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und Expertinnen/Experten im Rahmen von Studien- und Forschungsbesuchen sowie Besuchen im Zusammenhang mit gemeinsamen Aktivitäten,
  • Anregung von Kooperationsprojekten von gemeinsamem Interesse zwischen Einrichtungen und Organisationen beider Parteien sowie Förderung einer optimalen Nutzung der durch die europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogramme gebotenen Möglichkeiten.

Darüber hinaus soll der akademische Sektor zur Nutzung von Gelegenheiten zur Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)* und anderen Innovationsstrukturen angeregt werden.

Im Rahmen der Vereinbarung zur Wissenschafts- und Technologiekooperation zwischen Deutschland und der Republik Moldau veröffentlichen das BMBF und die Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau gemeinsam diese Bekanntmachung zur Vorbereitung gemeinsamer FuE-Projekte und nachhaltiger institutioneller Partnerschaften.

1.2 Rechtsgrundlage

1.2.1 Für deutsche Antragsteller


Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1.2.2 Für moldawische Antragsteller

Vorhaben können gefördert werden im Einklang mit dieser Bekanntmachung und den Bestimmungen zur Organisation von Förderwettbewerben und der Durchführung von staatlichen Programmen, Technologietransfer-Programmen, Projekten der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung und unabhängigen Projekten im Bereich Wissenschaft und Innovation (Anhang 3 zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Regierung der Republik Moldau und der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau für 2009 - 2012).

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden gemeinsame Vorbereitungsmaßnahmen und die Unterstützung der projektbezogenen Mobilität von wissenschaftlichen Experten für die Dauer von 24 Monaten mit einem Budget von bis zu 40.000 Euro pro Projekt, aufgeteilt auf Deutschland und die Republik Moldau jeweils maximal 10.000 Euro pro Projekt und Jahr.

Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:

  • Kommunikation: Aufbau der Informationsgesellschaft durch intelligente Produkte, Datendienste, internetbasierte Wissensinfrastrukturen, ressourcenschonende Produktionsprozesse und virtuelle Realitäten;
  • Gesundheit und Ernährung: bessere Gesundheit und Lebensqualität im Alter durch verbesserte Ernährung, individualisierte Medizin, geeignete Monitoring- und Kontrollsysteme, gesellschaftliche Innovationen;
  • Klima und Energie: Wege zu einer nachhaltigen Bioökonomie durch ein gutes Ausbalancieren des Nexus Wasser-Energie-Nahrung und die Schaffung innovativer Alternativen für effizientere Energieerzeugungssysteme und andere Klimaschutzmaßnahmen;
  • Schlüsseltechnologien: Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen durch Schlüsseltechnologien für übergreifende Produkte, Prozesse und Dienste und innovativen Technologietransfer.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten für Anbahnungsreisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops.

Besonders soll der Auf- und Ausbau von wissenschaftlichen Kooperationen zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus Moldawien gefördert werden. Diese Partnerschaften sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten insbesondere der oben genannten Forschungsschwerpunktbereiche beitragen.

 

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).

Deutschen Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Antragsberechtigt in der Republik Moldau sind Forschungseinrichtungen und Universitäten, die im Bereich Wissenschaft und Innovationen beim Nationalen Rat für Akkreditierung und Attestierung akkreditiert sind.

 

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in beiden Ländern. Projekte können sowohl in Deutschland als auch in der Republik Moldau in der Regel mit jeweils bis zu 10.000 Euro pro Projekt und Jahr für eine Dauer von 24 Monaten gefördert werden. Der beabsichtigte Förderbeginn ist der 1. Januar 2013.

4.1 Deutschland

Die Zuwendungen für deutsche Antragsteller können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  • Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:  

    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:

    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

    Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Experten im Ausland ist grundsätzlich der ausländische Projektpartner zuständig.
  • Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:

    Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Projektwissenschaftler gilt:

    Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2.300 Euro pro Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 Euro pro Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.

    Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen.
  • Sachmittel:

    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  • Workshops:

    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachausgaben/-kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe b) gezahlt.
  • vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches Personal können bezuschusst werden.
  • Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken, vgl. https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583. Dabei ist zu beachten, dass die Förderhöchstsummen auf deutscher Seite die Projektpauschale einschließen.
  • Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben/-kosten, ausgenommen, wie unter Buchstabe e) beschrieben, und Ausgaben/Kosten für die übliche Grundausstattung, wie:
    • Aufwendungen für z.B. Büromaterial oder Kommunikation
    • Labor- und EDV-Ausstattung

4.2 Republik Moldau

In der Republik Moldau erfolgt die Förderung durch den Obersten Rat für wissenschaftliche und technologische Entwicklung der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau für die folgenden Aufwendungen:

  • Austausch von Experten und jungen Wissenschaftlern:

    Für die Förderung von Reisekosten moldawischer Projektwissenschaftler gilt:

    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

    Für die Bereitstellung von Tagegeldern für moldawische Experten im Ausland ist grundsätzlich der ausländische Projektpartner zuständig.
  • Für die Förderung der Reisekosten ausländische Projektwissenschaftler gilt:

    Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt von Wissenschaftlern in der Republik Moldau wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom moldawischen Zuwendungsgeber unterstützt durch Übernahme von pro Tag 10 Euro für Verpflegung sowie Unterbringungskosten oder pro Monat 300 Euro für Verpflegung sowie Unterbringungskosten. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.

    Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen.
  • Sachmittel:

    Die Gewährung von projektbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist möglich.
  • Workshops:

    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in der Republik Moldau werden Material- und Vervielfältigungskosten, die Unterbringung ausländischer Gäste, Transfers in der Republik Moldau, die inhaltliche Vorbereitung, Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe b) gezahlt.
  • Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben/-kosten und Ausgaben/Kosten für die übliche Grundausstattung, wie:
    •  Aufwendungen für Kommunikation
    • Laborausstattung

 

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn, Germany
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim IB:
Dr. Kirsten Kienzler
E-Mail: Kirsten.Kienzler@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-1458
Telefax: 02 28-38 21-1400

Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Andra Hoffmann
E-Mail: Andra.Hoffmann@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-1472
Telefax: 02 28-38 21-1400

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens

15. September 2012

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/WTZ_MDA_2012) einzureichen. Im Falle der englischen Antragstellung ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.

Die Projektskizze hat die folgende Struktur:

  1. Allgemeine Informationen einschl. Themenschwerpunkt, Titel und Zusammenfassung des Projekts
  2. Deutscher Projektkoordinator: Kontaktdaten und weitere Informationen
  3. Zusätzliche teilnehmende Einrichtungen aus Deutschland und der Republik Moldau: Kontaktdaten und weitere Informationen
  4. Projektbeschreibung einschl. detailliertem Arbeitsplan (Anlage 1) und detailliertem Finanzplan mit Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und einer Darstellung der geplanten Eigenfinanzierung (Anlage 2)

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten und für die Aufnahme in die zweite Phase ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim IB angefordert werden.

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Maik Brattan
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn, Germany
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-1651

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3 Bewertungskriterien

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  •  Übereinstimmung mit den unter Abschnitt 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität, Originalität und Aktualität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  •  Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit KMU und anderen Innovationsstrukturen
  • Optimale Nutzung der Möglichkeiten der europäischen FuE-Programme
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung auf deutscher und moldawischer Seite über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

 

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Nummer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.

 

7 Verfahren im Partnerland

7.1 Die Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau hat das Zentrum für internationale Projekte mit der Durchführung aller Angelegenheiten betreffend Organisation und Management der gemeinsamen Bekanntmachung betraut:

Fachliche Ansprechpartnerin beim Zentrum für internationale Projekte:
Dr. Lidia Romanciuc
E-Mail: intprojects@asm.md; mrda@mrda.md
Telefon/Telefax: +373 22 270774

Administrative Ansprechpartnerin beim Zentrum für internationale Projekte:
Lidia Virtan
E-Mail: lidia.virtan@gmail.com
Telefon: +373 22 274534

7.2 Einreichung offizieller Förderanträge und Entscheidungsverfahren für die Republik Moldau

Die moldawischen Partner müssen ihren Antrag bis zum 15. September 2012 in der folgenden Weise einreichen:

  • Die mit dem elektronischen Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/WTZ_MDA_2012) in Deutschland hochgeladene Antragsskizze, koordiniert mit und empfangen vom deutschen Koordinator, muss in englischer Sprache über das moldawische elektronische Werkzeug Expert-Online (http://expert.asm.md/) eingereicht werden;
  • Ein Ausdruck der Projektskizze in englischer Sprache muss an das Zentrum für internationale Projekte (Of. 433, CIP, Stefan cel Mare 1, Tel: 274534) geschickt werden;
  • Die Projektskizze in rumänischer Sprache muss über das moldawische elektronische Werkzeug Expert-On-Line eingereicht werden;
  • Ein Ausdruck in rumänischer Sprache muss an das Zentrum für internationale Projekte (Of.433, CIP, Stefan cel Mare 1, Tel.: 274534) geschickt werden.

Im Fall von technischen Fragen zur internetbasierten Antragstellung (und nicht den Inhalt der Ankündigung betreffend) kann kontaktiert werden:

Administrative Ansprechpartnerin beim Zentrum für internationale Projekte:
Lidia Virtan
E-Mail: lidia.virtan@gmail.com
Tel.: +373 22 274534

7.3 Die Projektskizze muss die folgenden Angaben beinhalten: 

  • Titel
  • Förderinhalt
  • Zusammenfassung des Inhalts des geplanten Vorhabens
  • technische Beschreibung des Antrags (Anhang 1)
  • detaillierter Zeit- und Arbeitsplan (Anhang 2)
  • detaillierter Finanzplan mit ausführlichen Erläuterungen der einzelnen Positionen und Darstellung der geplanten Eigenfinanzierung (in Form einer Excel-Tabelle, Anhang 3)

Die Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente und Informationen anzufordern.

 

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt in Deutschland mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Für die Republik Moldau tritt diese Bekanntmachung am Tag der Zustimmung durch den Obersten Rat für wissenschaftliche und technologische Entwicklung der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau in Kraft.

Bonn, den 11. Juni 2012

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

M i c h a e l  S c h l i c h t


* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens
43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d.h. sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25%) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50% nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).

Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf  und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm