Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung - Richtlinien zur Förderung von Konzeptions- und Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Hochschulen zur Etablierung gemeinsamer Forschungsstrukturen in Südostasien
 

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Vom 22. Februar 2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung (IS) zielt u. a. auf die Kooperation mit den besten Wissenschaftlern und Institutionen weltweit (Zielfeld 1) und auf eine verstärkte Kooperation mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Zielfeld 3). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung beider Ziele in Südostasien.
Der gesamte asiatisch-pazifische Raum entwickelt sich nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in wissenschaftlicher Hinsicht zu einer bestimmenden Region der Welt. Neben dem Bedeutungszuwachs einzelner Länder als Forschungs- und Bildungsnationen nimmt auch die innerasiatisch-pazifische Kooperation stetig zu, so dass, vergleichbar mit Europa und Nordamerika, ein dritter großer Forschungs- und Bildungsraum entsteht (Asian Pacific Research Area, APRA). In diesem Raum stellt Südostasien eine Fokusregion für Deutschland dar, in der wichtige Partnerländer in Bildung und Forschung liegen.
Die rasch wachsende Bedeutung Südostasiens und die zunehmende Kooperation zwischen den Ländern der Region bieten deutschen Forschungsinstitutionen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Deren Gestaltung und Nutzung setzt einen intensiven Dialog und eine stärkere Präsenz deutscher Forschung in der Region voraus. Es ist für eine wissensbasierte und technologiegetriebene Ökonomie wie die deutsche notwendig, bestmöglich mit den Produktionsstätten neuen Wissens und den aktuellen und zukünftigen Innovationsstandorten der Welt verknüpft zu sein (IS-Zielfeld 1).
Mit der Fördermaßnahme soll die Internationalisierung deutscher Einrichtungen in Hochschulbildung und Forschung gestärkt, ihre Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert und der wachsenden Bedeutung des südostasiatischen Forschungsraumes in der globalen Wissensproduktion Rechnung getragen werden. Der Zugang zu südostasiatischen Forschungseinrichtungen und Forschungsnetzwerken soll für deutsche Wissenschaftler verbessert werden. Gleichzeitig trägt die verstärkte Kooperation zum Aufbau der Innovationssysteme und somit zur nachhaltigen Entwicklung in den Partnerländern bei (IS-Zielfeld 3).
Mit der Fördermaßnahme "Konzeptions- und Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Hochschulen zur Etablierung gemeinsamer Forschungsstrukturen mit Südostasien" werden Finanzmittel für Strukturmaßnahmen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung bereitgestellt. Solche Forschungsstrukturen können z. B. die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsgruppe, gemeinsamer Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Datenbanken, Informationssysteme und Kommunikationsplattformen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen oder auch länderübergreifender Netzwerke sein. Es ist ausdrücklich erwünscht, wenn diese neuen Strukturen auf den bestehenden Vorhaben der Kooperation in der Hochschulbildung aufbauen.
Schwerpunktregion der Förderung ist Südostasien und dort die Zielländer Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand und Vietnam. Die Projekte können bi- oder multilaterale Partnerschaften zwischen Deutschland und einem oder mehreren Zielländern beinhalten, in welchen die Forschungsstrukturen etabliert werden. Die Einbeziehung weiterer asiatischer Länder außerhalb Südostasiens ist möglich.

Ziele:

  • Aufbau oder Ausweitung struktureller und institutioneller Kooperationen zwischen deutschen Hochschulen und südostasiatischen Spitzenforschungseinrichtungen im Bereich gemeinsamer Forschung.
  • Etablierung einer nachhaltigen und sichtbaren deutschen Präsenz im Partnerland und Kooperation mit dem Partnerland.
  • Unterstützung deutscher Hochschulen bei der Internationalisierung ihrer Forschung mit Spitzeninstituten weltweit und der Rekrutierung von Spitzenforschern.
  • Weiterführung und Verstetigung der gemeinsamen Forschungsstruktur durch die Einwerbung von Finanzmitteln für gemeinsame Forschungsprojekte (z. B. nationale Programme in Deutschland und dem Partnerland, EU-Programme, multilaterale Programme).
  • Gemeinsamer Beitrag zur Stärkung der Innovationssysteme in Deutschland und dem Partnerland oder der Partnerregion zum beiderseitigen Vorteil.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen oder in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Zur Festigung und Verstetigung bestehender Kooperationen im Wissenschaftsbereich werden deutschen Hochschulen Fördermittel für den Aufbau und die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsstruktur im Partnerland bzw. in der Partnerinstitution zur Verfügung gestellt. Die Themenbereiche und Unterthemen dieser Fördermaßnahme im Folgenden ergeben sich aus den BMBF-Schwerpunkten der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung und den Stärken und Bedarfen der südostasiatischen Forschungslandschaft und Wirtschaft (Quellen: Bibliometrische Analysen, Workshops, OECD-Studie, UNESCO-Wissenschaftsbericht, Weltbankstudie, etc.), soweit sie dem beiderseitigen Nutzen dienen:

  • Bio- / Nanotechnologie, vor allem biobasierte Materialien, Biomaterialien und bioinspirierte Materialien, Biotreibstoff zweiter und dritter Generation
  • Ingenieurwissenschaften, vor allem Transport, öffentlicher Personennahverkehr, Logistik
  • Informationstechnologien, vor allem Smart Grids, Tein3-Anwendungen, Bio-Nano-IKT, Kognitive Systeme und Robotik, E-learning, Frühwarnsysteme, Sensornetzwerke, IKT für Transportsysteme
  • Energie, vor allem erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit, Treibstoff-Technologie
  • Umwelttechnologien, vor allem Integriertes Wasserressourcenmanagement, Biodiversitätsmonitoring, Anpassung an Folgen des Klimawandels, Naturkatastrophen- und Landnutzungsforschung
  • Nahrungsmittel-Technologien, Ernährungssicherheit, Nahrungsmittelsicherheit
  • Gesundheitsforschung, vor allem vernachlässigte und ansteckende Krankheiten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*) sowie sonstige Organisationen (z. B. Verbände, Vereine und Stiftungen - jeweils mit Sitz in Deutschland) können als Partner beteiligt werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Für die Institute im Partnerland gibt es keine Einschränkungen. Diese Institute können öffentliche oder private / multilaterale Hochschulen sein, aber auch Forschungszentren oder multilaterale Einrichtungen.
Es ist nicht vorgesehen, dass mit Mitteln aus dieser Fördermaßnahme ausländische Partner finanziert werden; es wird ein Eigeninteresse an der Kooperation mit dem deutschen Partner erwartet. Nur in begründeten Ausnahmefällen und abhängig von den Potentialen des Partners können in Form von Unteraufträgen zweckgebunden Mittel als sonstige Ausgaben an ausländische Partner fließen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung/des Vertrags

Zuwendungen/Verträge können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen (und Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
Für den Aufbau der gemeinsamen Forschungsstrukturen können Fördergelder als nicht rückzahlbare Zuschüsse in einer Höhe von bis zu 100 000 € pro Projekt und Jahr  vom BMBF zur Verfügung gestellt werden. Die Projekte sollen in zwei Phasen ablaufen, einer bis maximal zweijährigen Pilot- und Aufbauphase sowie einer sich daran anschließenden Konsolidierungsphase (maximale Förderung vier Jahre).
Die Projekte werden während der Pilot- und Aufbauphase evaluiert, um die Tragfähigkeit der Maßnahme zu bewerten. Vom Ergebnis der Bewertung hängt die Finanzierung der zweiten Phase ab.
Das BMBF erwartet ein nachgewiesenes Eigeninteresse der ausländischen Partner an der Kooperation mit der deutschen Hochschule z. B. in Form von Eigenbeteiligungen, Bereitstellung von Infrastruktur, Personal etc. Zusätzlich zur Projektbeschreibung ist eine Willenserklärung der beteiligten Partner zu Kooperation beizufügen.

Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

  1. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:
     Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:
    • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners;
    • Tagegelder: Der Aufenthalt wird mit feststehenden Pauschalen bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
      Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:
    • Tagegelder: Der Aufenthalt in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 €/Tag  bzw. 2 300 €/Monat  (ab dem 23. Tag) bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
  2. Personal auf deutscher Seite:
    Ausgaben für deutsches Personal (bis zur Gehaltsgruppe E14 TVöD Bund) primär zur Koordinierung der Entwicklung von Forschungsstrukturen (z. B. als Verbindungsperson zu lokalen bzw. regionalen Institutionen).
  3. Ausgaben für Veranstaltungen:
    Für die Durchführung von projektbezogenen Workshops in Deutschland werden die Ausgaben des Transfers in Deutschland, der Einladung von Experten, der inhaltlichen Vorbereitung, der Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst.
  4. Sonstige Ausgaben:
    Die Gewährung von Zuschüssen für sonstige Ausgaben ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich (z. B. für den Aufbau von Vernetzungs- / Kommunikationsplattformen, notarielle Aufwendungen zur Einrichtung eines Rechtstitels für die Forschungsstruktur).

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt. Das IB wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen. Es wird empfohlen, vor Antragstellung das IB zu kontaktieren.

Internationales Büro des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim IB:
Frau Dörte Merk
Telefon: +49 (0) 2 28 38 21-14 42
E-Mail: doerte.merk@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Frau Alexandra Berg
Telefon: +49 (0) 2 28 38 21-18 94
E-Mail: alexandra.berg@dlr.de

5.2 Vorlage von Förderanträgen und Entscheidungsverfahren

bis spätestens  29. Mai 2012.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zur Erstellung von Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystem "PT-Outline" des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.pt-it.de/ptoutline/application/apra11.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung soll eine Vorhabensbeschreibung von max. 12 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5 zeilig) hochgeladen werden (weitere Angaben wie Willenserklärung der beteiligten Partner, CVs, Listen der aktuellen und relevanten Publikationen können im Anhang aufgeführt werden). Diese Beschreibung weist folgende Gliederungspunkte auf:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu beteiligten Partnern (fachliche Qualifikation) (max. 1 Seite)
  2. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielland / beim Partner (max. 1 Seite)
  3. Begründung der inhaltlichen Schwerpunktmaßnahmen (Stand der Forschung, wissenschaftliche Ziele, Situation im Partnerland, geplante Pilotmaßnahmen, Bezug zur Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung / forschungsrelevanten Programmen des BMBF) (max. 2 Seiten)
  4. Konzeption, Ziele und Aufbau der Strukturmaßnahme mit Aufteilung der Arbeitspakete, Beitrag des ausländischen Partners (finanziell, materiell) mit detailliertem Arbeits- und Zeitplan (3-5 Seiten)
    e) Informationen zur angestrebten Organisations- und Rechtsform der Forschungsstruktur (max. 0,5 Seiten)
  5. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele der Bekanntmachung (Verwertung, Beitrag zur bilateralen Zusammenarbeit, Weiterführung der Maßnahme nach Förderung) (max. 1,5 Seiten)
  6. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben eigener Mittel und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarbeiten (max. 1 Seite) (vgl. 4).
    Die Anträge können auf Deutsch oder Englisch erstellt werden. Im Falle der englischen Antragstellung ist eine deutsche Zusammenfassung unerlässlich.
    Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln, in der auch die Rechte am geistigen Eigentum festzulegen sind.
    Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags, die Vorhabensbeschreibung und eine Kooperationserklärung des ausländischen Partners per Post bis zum 29. Mai 2012 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Internationales Büro des BMBF
im Projektträger beim Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V.
Frau Dörte Merk
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des BMBF
im Projektträger beim Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V.
Herrn Maik Brattan
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 (0) 2 28 38 21-16 51
E-Mail: maik.brattan@dlr.de

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter / Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  1. Qualität und Exzellenz der Partner
  2. Güte der internationalen Kooperation (z. B. bisherige Kontakte und Kooperationen mit Zielland)
  3. Originalität des Forschungsthemas und Passfähigkeit im Partnerland
  4. Qualität des Konzepts hinsichtlich der Zielerreichung (inhaltlich, strukturell, Eigenbeitrag des ausländischen Partners)
  5. Realistische Organisations- und Rechtsform der Forschungsstruktur
  6. Nachhaltigkeit der Maßnahmen (mittel- und langfristige Wirksamkeit)
  7. Plausibilität des Finanzierungsplans.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen auf-gefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro angefordert werden.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung der Zuwendung und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.

6. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 22. Februar 2012

Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Christian J ö r g e n s


*) Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm