Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung eines deutsch-russischen Förderwettbewerbs im Bereich angewandter industrienaher Forschung sowie der Kooperation innovativer KMU Gemeinsamer deutsch-russischer Förderwettbewerb des Internationalen Büros des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen

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Vom 13. Februar 2013

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Vor dem Hintergrund der zwischen Deutschland und Russland bestehenden "Strategischen Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation" ist die Förderung deutsch-russischer Kooperationen im Bereich angewandter, industrienaher und innovativer Forschung und Entwicklung von besonderer Bedeutung.

In diesem Zusammenhang haben das Internationale Büro (IB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der russische Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) im Dezember 2007 eine Vereinbarung geschlossen, um künftig gemeinsam deutsch-russische Kooperationsprojekte zu fördern. Nach vier gemeinsamen Bekanntmachungen seit 2008 wird die erfolgreiche Kooperation mit der vorliegenden Förderbekanntmachung fortgesetzt.

Die Bekanntmachung richtet sich vor allem an deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1 sowie russische innovative kleine Unternehmen. Auf deutscher Seite sind auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Verbund mit den Unternehmen antragsberechtigt.

Mit der Fördermaßnahme werden deutsch-russische Kooperationsprojekte angestrebt, die thematisch den aus deutscher und russischer Sicht prioritären Zukunftstechnologien zuzurechnen sind.

1.2 Rechtsgrundlage

Für deutsche Antragsteller:

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für russische Antragsteller:

Die Projekte können vom FASIE nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Russischen Föderation zur Projektförderung sowie gemäß seiner eigenen Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen den untenstehenden Bereichen zuzuordnen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern für einen beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus folgenden thematischen Bereichen:

  1. Biotechnologie und Gesundheitsforschung
    • Erforschung von Volkskrankheiten
    • Individualisierte Medizin
    • Präventions- und Ernährungsforschung
    • Bioökonomie
  2. Nanotechnologien
    • Molekulare Bildgebung
    • Künstliche Lichtquellen
    • Nanomaterialien
  3. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
    • Elektroniksysteme
    • Elektromobilität
    • Informationsgesellschaft
    • Mikrosystemtechnik
  4. Umwelttechnologien
    • Ressourceneinsparung
    • Verringerung klimarelevanter Emissionen
    • Erhöhung der Energieeffizienz.

3. Zuwendungsempfänger

Auf deutscher Seite:

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Projekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren. Dabei sollen auf deutscher Seite mindestens ein KMU und eine Forschungseinrichtung an dem Vorhaben beteiligt sein. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt.

Auf russischer Seite:

Innovative kleine Unternehmen in Einklang mit der in Russland gültigen Definition nach Art. 4 des Föderalen Gesetzes Nr. 209-FZ oder 217 FZ.

4. Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zur Antragstellung berechtigt sind Konsortien aus mindestens drei Partnern, davon einer auf russischer Seite und zwei auf deutscher Seite. Dem russischen Projektpartner werden die Zuschüsse vom FASIE gewährt. Dem deutschen Projektpartner werden die Zuschüsse vom BMBF im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung gewährt.

Die Förderung erfolgt in beiden Ländern. Projekte können in Deutschland in der Regel mit bis zu
100 000 Euro und in Russland ebenfalls mit bis zu 100 000 Euro pro Projekt für eine Dauer von bis zu
30 Monaten gefördert werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Zuschüsse von der deutschen Seite:

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  1. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:
    • Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:
      • Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
      • Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Experten im Ausland ist grundsätzlich der ausländische Projektpartner zuständig.
    • Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Projektwissenschaftler gilt:
      • Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro/Tag bzw. 2 300 Euro/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
      • Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen.
  2. Sachmittel:

    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  3. Workshops:
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorberei-tung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe b) gezahlt.
  4. Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.
  5. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken, vgl. https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583. Dabei ist zu beachten, dass die Förderhöchstsummen auf deutscher Seite die Projektpauschale einschließen.

    Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:
    • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
    • Labor- und EDV-Ausstattung

Zuschüsse von der russischen Seite:

  1. Personalkosten
  2. Reisekosten innerhalb Russlands
  3. Dienstleistungen dritter Organisationen im Bereich FuE
  4. Materialien, Rohstoffe, Zubehör
  5. Anlagen
  6. Sonstige Ausgaben (Büromieten, Anlagen, Telefonkosten und Bankdienstleistungen)

5. Verfahren

5.1 Einschaltung von Projektträgern und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim IB: (Bereiche: IKT, Gesundheitsforschung, Umwelttechnologien)
Maria Josten
Telefon: 0228 3821 1415
E-Mail: Maria.Josten@dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner beim IB: (Bereiche: Biotechnologie und Nanotechnologie (inkl. Materialforschung))
Dr. Jörn Grünewald
Telefon: 0228 3821 1457
E-Mail: Joern.Gruenewald@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Iryna Ibel
Telefon: 0228 3821 1803
E-Mail: Iryna.Ibel@dlr.de

Auf russischer Seite wird die Fördermaßnahme vom FASIE betreut. Die Projektskizzen (Form A, B zum Herunterladen) sollen bei FASIE in elektronischer Form eingereicht werden (s. Nummer 6):

Foundation for Assistance to Small Innovative Enterprises (FASIE)
1 Obydensky per, 1, bld 5
119034 Moscow, Russia

Olga Levchenko
Levchenko@fasie.ru
+7 495 231 38 51

5.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Deutsche und russische Antragsteller, die ein Konsortium bilden wollen, sollen bis zum 29. April 2013 eine das gemeinsame Projekt beschreibende Skizze in elektronischer Form (pdf-Datei) termingerecht und vollständig parallel beim IB (deutsche Antragsteller) bzw. bei FASIE (russische Antragsteller) einreichen. Skizzen, die nur auf einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt und werden als nicht förderwürdig betrachtet.

Auf deutscher Seite:

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 29. April 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/bortnikv) einzureichen. Im Falle einer Einreichung der Projektskizze in englischer Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache erforderlich.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Gliederung der Projektskizze:

Part A.
A.I Angaben für administrative Zwecke
A.II Finanzübersicht

Part B. Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
B.I Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
B.III Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
B.IV Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
B.V Zusammenarbeit mit Dritten
B.VI Notwendigkeit der Zuwendung
B.VII Gegebenenfalls Anlagen

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (zip-Archiv oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aus-sagen enthalten. Die Beschreibung sollte zehn Seiten nicht überschreiten.
In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden
Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der förmliche Förderantrag ist an folgende Adresse zu senden:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Iryna Ibel
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de
Telefon: 0228 3821 1734

Auf russischer Seite:

Die russischen Partner müssen parallel die Projektskizze (Part A und B) bei dem FASIE (per E-Mail an Olga Levchenko) einreichen. Hierbei ist das FASIE-Informationsblatt unter http://www.fasie.ru zu berücksichtigen.

Auf russischer Seite gilt diese Projektskizze als Vorantrag ("Expression of interest"). Wegen der in Russland geltenden Bestimmungen zur Projektförderung wird der FASIE nach der gemeinsamen Evaluation der eingegangenen Themenvorschläge mit der deutschen Seite die russischen Partner zur Einreichung eines formellen Antrages ("Application") auffordern.

5.3. Bewertungskriterien

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit.

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzenprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil für Zuwendungen auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. für Zuwendungen auf Kos-tenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von den Nummern 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. den Nummern 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

Es ist vorgesehen, die geförderten Maßnahmen zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragsteller an einem möglichen Workshop während der Förderphase wird vorausgesetzt.

7. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. Februar 2013

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

Michael Schlicht


 

1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).
Quelle: : http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm