Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung; Richtlinien zur Förderung von "Partnerschaften für nachhaltige Problemlösungen in Schwellen- und Entwicklungsländern - Forschung für Entwicklung" Pilotmaßnahmen für Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung mit Ländern Zentralasiens und des Südkaukasus

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Vom 05. September 2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

 

 

1.1 Zuwendungszweck

 

 

Die Regionen Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) und Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) gewinnen im Zeitalter der Globalisierung zunehmend an strategischer Bedeutung und gehören zu den geopolitisch äußerst sensiblen Weltregionen. Globale Probleme wie steigende Armut und Umweltrisiken wie der Klimawandel, wachsender Wassermangel, Desertifikation und Infektionskrankheiten (HIV/AIDS, Tuberkulose, Hepatitis) sind in den Ländern höchst virulent.

Wissenschaft und Forschung gehören zu den Schlüsselfaktoren für den Umgang mit diesen Herausforderungen. Ihnen kommt zudem eine katalytische Wirkung auf andere, wichtige Gesellschaftsbereiche zu (Wirtschaftsentwicklung, Entwicklung der Zivilgesellschaft).

Die Strategie "EU und Zentralasien - eine Partnerschaft für die Zukunft" setzt erstmals politische Leitlinien für ein verstärktes europäisches Engagement in den zentralasiatischen Ländern. Stabilität und Sicherheit sind die obersten Prioritäten, ebenso wie wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung zentrale Elemente der EU-Zentralasienstrategie sind. Auch die Länder des Südkaukasus gewinnen als Partner in der Europäischen Nachbarschaftspolitik an politisch-strategischer Bedeutung für Deutschland und Europa. Mit der Östlichen Partnerschaft werden die Beziehungen der EU zu ihren direkten Nachbarn auf eine neue Grundlage gestellt und in allen Bereichen ausgebaut.

Deutschland engagiert sich kontinuierlich sowohl im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie und der Östlichen Partnerschaft, als auch bilateral in vielfältiger Weise. Deutschland hat sich darüber hinaus verpflichtet, an der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (2000), der Paris Declaration (2005), der Accra Agenda for Action (2008) und der Busan Partnership for Effective Development Cooperation (2011) durch eine partnerschaftliche und nachhaltige Herangehensweise aktiv mitzuwirken. Daher möchte Deutschland seiner Verantwortung gegenüber den beiden Regionen gerecht werden und die Partnerschaft bei der gemeinsamen Bewältigung von Herausforderungen vertiefen. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund im Rahmen ihrer 2008 verabschiedeten Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung politische Leitlinien für ein verstärktes Engagement in den Entwicklungs- und Schwellenländern, hier Zentralasien und Südkaukasus, in den Bereichen Bildung und Forschung definiert. Mit dieser Strategie geht die Bundesregierung auf die Anforderungen der Globalisierung ein und erhöht folgerichtig ihre Forschungsförderung mit Entwicklungs- und Schwellenländer kontinuierlich. Darüber hinaus positioniert sich Deutschland als verlässliches Partnerland zukünftiger neuer Wissenschafts- und Wirtschaftszentren und möchte damit zu regionalen Problemlösungen beitragen.

Die Länder Zentralasiens und des Südkaukasus verfügen aus den Zeiten der Sowjetunion über etablierte, wenngleich unterfinanzierte Forschungssysteme und in spezifischen Fachgebieten auch über eine eigene Wissenschaftstradition. Einzelne Länder haben mittlerweile eine hohe wirtschaftliche Wachstumsdynamik und investieren wieder in die nationale Forschung. Dieses bietet Chancen für den strategischen Ausbau der Wissenschaftskooperation. Insbesondere regionale Kooperationsansätze können dabei Antworten auf die globale Herausforderungen befördern. Diese möchte  Deutschland verstärkt unterstützen, um künftige Innovationspotenziale frühzeitig zu erschließen und deren Entfaltung zu begleiten.

Um Forschungsergebnisse zu erzielen, die nachhaltig in den Ländern Zentralasiens und des Südkaukasus implementiert werden können, ist ein partnerschaftliches Verständnis der Kooperationen Grundvoraussetzung. Der wechselseitige Transfer von Informationen und Wissen soll verschiedene Bedarfe berücksichtigen und zum Ausbau vorhandener Potenziale beitragen.

Hier setzt die Fördermaßnahme an. Sie soll vor allem deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Anreiz dienen, entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärken und Problemlösungskompetenz neue Kooperationsansätze mit Partnern aus Zentralasien und dem Südkaukasus zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und längerfristig verlässlich zu vernetzen.

Gleichzeitig soll über diese Partnerschaften ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Forschungskapazitäten der ausländischen Partner geleistet werden, um qualifizierten (Nachwuchs-) Wissenschaftlern eine Forscherkarriere im Heimatland zu ermöglichen. Dies soll über Qualifizierungsmaßnahmen für wissenschaftlichen Nachwuchs, durch Beiträge zum Ausbau des Forschungsmanagements sowie nicht zuletzt durch konkrete Erweiterung der Forschungsinfrastruktur umgesetzt werden. Darüber hinaus soll die Einbindung von Partnern aus den Zielländern in internationale Konsortien mit deutscher Beteiligung verbessert werden. Insbesondere soll die Vernetzung mit Forschern aus anderen Ländern unterstützt werden (z. B. durch trilaterale Kooperationen mit anderen Industrie- oder Schwellenländern). Die Kooperationen zwischen den Ländern dieser Region in Forschung und Entwicklung sind von strategischer Bedeutung und sollen ebenfalls gefördert werden. Eine "Regionalisierung" von Aktivitäten in Zentralasien oder dem Südkaukasus wird angestrebt.

 

 

1.2 Rechtsgrundlage

 

 

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Maßnahmen in folgenden Themenbereichen sollen gefördert werden

  • Gesundheit und Medizin: bessere Gesundheit und geringere Risiken für umweltbedingte Erkrankungen. Gefördert wird Forschung zur Reduzierung von Mangelernährung und für verbesserte Ernährung, zu geeigneten Monitoring-, Kontroll- und Versorgungssystemen und gesellschaftlichen Innovationen, zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und zu nicht-übertragbaren sowie zu vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten;
  • Klima, Energie, Nahrungsproduktion: von Verwundbarkeit zu Widerstandsfähigkeit und nachhaltigen Bioökonomien. Gefördert wird Forschung zu nachhaltigen Land- und Wassernutzungssystemen, zur Entwicklung innovativer Technologien für effizientere Energienutzung, und zu anderen Klimaschutzmaßnahmen, sowie zu den Interaktionen und Wechselwirkungen zwischen Wasser- und Landnutzung, Nahrungsproduktion und Energieeffizienz;
  • Kommunikation: Auf- und Ausbau der regionalspezifischen Informationsgesellschaft. Gefördert wird Forschung zu ressourcenschonenden Produktionsprozessen, intelligenten Produkten und Datendiensten (beispielsweise mobilfunkbasierte Frühwarnsysteme), zu internetbasierten Wissensinfrastrukturen und virtuellen Realitäten.

Um die Implementierung von Maßnahmen sicherzustellen und die Wertschöpfung durch Forschungsergebnisse in Zukunft zu gewährleisten, sollen sozioökonomische Forschungsaspekte integraler Bestandteil der Themen sein. Interdisziplinäre Forschungsansätze werden besonders berücksichtigt. Da Grundlagenforschung Voraussetzungen für wissensbasierte Problemlösungen schafft, können auch Projekte gefördert werden, die durch die geeignete Verzahnung mit den oben genannten anwendungsorientierten Forschungsfeldern auch den Kapazitätsausbau in der Grundlagenforschung in den Zielländern zum Ziel haben.

Um die deutsche entwicklungsbezogene Forschung zu vernetzen, werden Verbundmaßnahmen verschiedener Akteure (insbesondere Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Unternehmen) besonders berücksichtigt.

Es werden Pilotmaßnahmen für Forschungs-Partnerschaften gefördert, die

  • neue oder erweiterte Möglichkeiten gemeinsamer Forschung sondieren oder als Pilotprojekt umsetzen, und damit deutsche und zentralasiatische oder südkaukasische Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei der Internationalisierung ihrer Forschung unterstützen,
  • relevante und gemeinsame Themen durch Forschungskooperation vorantreiben wollen,
  • Innovationskerne im Partnerland ausbauen, um die gesamte Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu verbessern,
  • bestehende Kooperationen nutzen oder neue konzipieren,
  • lokales und regionales Know-how einbinden und verfügbar machen,
  • Antragstellungen für Folgeprojekte vorbereiten - z. B. bei Fachprogrammen des BMBF, der DFG, den nationalen Programmen des Partnerlandes (falls vorhanden), den EU-Programmen oder auch Programmen von nationalen und internationalen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit (KfW, GIZ, Weltbank, Asian Development Bank u. a.).

Gefördert werden Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Forschungsprojekten, die den o. g. Zielen dienen, sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen zum Ausbau der Forschungskapazitäten in den zentralasiatischen und südkaukasischen Partnerinstitutionen mit Bezug zu deren strategischen Prioritäten. Zur Aus- und Fortbildung zählen insbesondere auch Qualifizierungsmaßnahmen wie Forschungsaufenthalte sowie Workshops und Trainings für Forschungsmanagement, administrative Kompetenzen, etc.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU)* im Verbund mit Partnereinrichtungen aus Zentralasien und dem Südkaukasus.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsteller sollen sich bei der Vorbereitung des geplanten Vorhabens mit entwicklungspolitischen Strategien der Zielregionen sowie entsprechenden Partnerschaftskonzepten der EU, den Förderprogrammen des BMBF und entsprechenden Maßnahmen in Europäischen Förderprogrammen - unter anderem dem EU-Forschungsrahmenprogramm, den Instrumenten der Nachbarschaftspolitik sowie den entwicklungspolitischen Instrumenten - vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Zusätzlich zum deutschen Antragsteller bzw. Verbund sollen mindestens eine, möglichst aber mehrere weitere wissenschaftliche Einrichtungen aus Zentralasien/Südkaukasus beteiligt sein. Die Einbindung weiterer europäischer Partner (ohne Förderung durch das BMBF) wird ausdrücklich begrüßt. Internationale Forschungseinrichtungen mit Standort in den betreffenden Ländern können als ein zusätzlicher Partner (ohne Förderung) in das Vorhaben eingebunden werden.

Es wird erwartet, dass die Antragstellenden ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie eigene Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen.

Pilotmaßnahmen deutscher und zentralasiatischer/südkaukasischer Partner werden für die Dauer von bis zu 24 Monaten - mit einer Maximalsumme von bis zu 140 000 Euro pro Projekt - bezuschusst:

  1. Reisekosten (bis zu 4 Wochen)

    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler nach Zentralasien/Südkaukasus gilt:

    Bezuschusst werden An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive notwendiger Visa und gesetzlich vorgeschriebener Impfungen sowie Tagegeldpauschale (abhängig vom Land derzeit zwischen 82 Euro und 107 Euro pro Tag) bzw. länderspezifische Monatspauschale.

    Für die Förderung der Reisekosten zentralasiatischen/südkaukasischen Projektwissenschaftler nach Deutschland gilt:

    Bezuschusst werden An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive notwendiger Visa und einer Tagegeldpauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2.300 Euro pro Monat. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.

    Reisekosten zentralasiatischer, südkaukasischer und deutscher Projektwissenschaftler innerhalb der Regionen:

    Bezuschusst werden Reisekosten (bei Flugtickets: Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive notwendiger Visa.
  2. Veranstaltungskosten für Planungs- und Qualifizierungsworkshops in Deutschland und Zentralasien/Südkaukasus

    Für die Durchführung von projektbezogenen Workshops in Deutschland oder Zentralasien/Südkaukasus werden Sachausgaben/-kosten z. B. der Unterbringung der Gäste, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld gezahlt.
  3. Personalkosten

    Für die Förderung von Personal aus Deutschland gilt:

    Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal aus Deutschland können bezuschusst werden.

    Für die Förderung von Personal aus Zentralasien/Südkaukasus gilt:

    Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für zentralasiatische/südkaukasische Nachwuchswissenschaftler in den jeweiligen Partnerländern können bezuschusst werden unter Angabe der Gehaltsstufe. Zusätzlich benötigt werden der Briefkopf der Institution, Stempel und Unterschrift des Unterschriftsbefugten der jeweiligen Institution, mit der schriftlichen Verpflichtung, Person x das Gehalt y entsprechend der Qualifikation z auszuzahlen.
  4. Sach- und Verbrauchsmittel

    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  5. Projektpauschale

    Eine Projektpauschale in Höhe von 20 % für deutsche Hochschulen und Universitätskliniken (vgl. FAQ zur Projektpauschale: 
    https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583).
    Dabei ist zu beachten, dass die Förderhöchstsumme von 140 000 Euro auf deutscher Seite die Projektpauschale einschließt.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie: Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation; Labor- und EDV-Ausstattung

5 Verfahren

 

 

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

 

 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim IB:
Dr. Kirsten Kienzler
E-Mail: Kirsten.Kienzler@dlr.de
Telefon: +49-228-3821 1458
Telefax: +49-228-3821 1400

Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Andra Hoffmann
E-Mail: Andra.Hoffmann@dlr.de
Telefon: +49-228-3821 1472
Telefax: +49-228-3821 1400

 

 

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

 

 

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen vorzugsweise in deutscher, in Ausnahmefällen auch in englischer Sprache bis spätestens 15. Dezember 2012 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (http://www.pt-it.de/ptoutline/application/FFE_GUS_2012) einzureichen. Im Falle einer Einreichung der Projektskizze in englischer Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache erforderlich.

Folgende Angaben (I. - III.) in PT-Outline dienen administrativen Zwecken. Die Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst. Zusätzlich ist eine Projektbeschreibung mit vorgegebener Gliederung hochzuladen (IV.)

Gliederung der Projektskizze:

  1. Allgemeine Informationen einschl. Themenschwerpunkt, Titel und Zusammenfassung des Projektes
  2. Deutscher Projektkoordinator: Kontaktdaten und weitere Informationen
  3. Zusätzliche teilnehmende Einrichtungen aus Deutschland und den Ländern Zentralasiens/des Südkaukasus: Kontaktdaten und weitere Informationen
  4. Projektbeschreibung einschl. detailliertem Arbeitsplan (Anlage 1, Word-Vorlage) und Finanzplan (Anlage 2, Excel-Vorlage)

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim IB angefordert werden.

Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag ist postalisch an die oben genannte Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist) zu senden.

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Maik Brattan
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Telefon: +49-228-3821 1651

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

5.3 Bewertungskriterien

 

 

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

Grundvoraussetzungen

  • Erfüllung der vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen (siehe Ziffer 4)
  • Qualifikation der Antragstellenden und aller beteiligten Partner

Vernetzung und Langfristigkeit

  • Stimulation und/oder Verstetigung neuer Partnerschaften und strategischer Netzwerke
  • Qualität und Reichweite der Vernetzung
  • Optionen für längerfristige, kontinuierliche Kooperationen
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - Qualifizierungsmaßnahmen für Nachwuchswissenschaftler müssen integraler Bestandteil des Antrages sein

Partnerschaftlichkeit und Wissensmanagement

  • Qualität der Entwürfe für partnerschaftliche Arbeitsstrukturen (gleichwertige Partizipationsmöglichkeiten, bedarfsorientiertes Wissensmanagement etc.)
  • Förderung der Chancengleichheit als Grundvoraussetzung durch Einbezug von Wissenschaftlerinnen (Genderaspekt)
  • Förderung von Chancengleichheit als Grundvoraussetzung durch Einbezug von Wissenschaftlern aus Zentralasien/Südkaukasus und Deutschland

Bedarfsorientierung und Multiplizierbarkeit

  • Mehrwert für Partnereinrichtungen
  • Innovationsgehalt
  • Qualität und Originalität des vorgeschlagenen Kooperationsthemas
  • Anwendungsbezug (Bedarfs- und Wirkungsorientierung v. a. aus der Perspektive aktueller Herausforderungen in Zentralasien/Südkaukasus)
  • Angemessene Einbindung von Sozialwissenschaften
  • Beiträge zu ökologisch angepassten, sozial verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten ("Nachhaltigkeit") mit hoher Relevanz für die betreffenden Regionen
  • Sicherstellung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis
  • Einordnung geplanter Aktivitäten in bestehende lokal-, national-, regional- und globalpolitische Zielsetzungen sowie Akteure/Netzwerke

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

Voraussichtlicher Förderbeginn ist Juni 2013.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummern 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Nummern 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.

Es ist vorgesehen, die geförderten Maßnahmen zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragsteller an einem möglichen Workshop während der Förderphase wird vorausgesetzt.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 05. September 2012
Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

Michael Schlicht


*Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens
43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h. sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm