Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung.

Richtlinien zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung des 7. Forschungsrahmenprogramms und Lateinamerika/Karibik im Rahmen der europäisch-lateinamerikanischen/karibischen Initiative (ERA-NET) ERANet-LAC

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Vom 16. September 2014

     

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die bi-regionale Partnerschaft in Forschung und Innovation zwischen der EU und Lateinamerika/Karibik hat sich in den letzten Jahren deutlich erkennbar entfaltet. Bei dem EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel in Madrid im Mai 2010 wurde ein Aktionsplan zur Intensivierung der Partnerschaft insbesondere in den Bereichen Innovation, Wissenschaft und Forschung verabschiedet und die Etablierung einer Joint Initiative for Research and Innovation (JIRI) vereinbart.

Um die Implementierung der JIRI zu unterstützen wurde im Rahmen des 7. Forschungsprogramms der EU ein ERA-NET mit Lateinamerika/Karibik ausgeschrieben. Dieses soll konkrete gemeinsame Aktivitäten planen und fördern und so den Weg bereiten für langfristige bi-regionale Initiativen in Forschung und Innovation.

Vor diesem Hintergrund haben sich interessierte nationale Träger von öffentlichen Forschungsförderprogrammen zum europäisch-lateinamerikanisch/karibischen Konsortium ERANet-LAC – Network of the European Union, Latin America and the Caribbean Countries on Joint Innovation and Research Activities zusammengeschlossen, um die Forschungskooperation zwischen europäischen Ländern und Lateinamerika/Karibik zu intensivieren. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Durchführung von gemeinsamen Förderbekanntmachungen, an denen sich die Konsortialpartner und andere Förderorganisationen aus beiden Regionen beteiligen können. Die aktuelle Förderrichtlinie ist eine solche Maßnahme.

Forschungseinrichtungen und forschungsaktive Unternehmen, die multilaterale Forschungsvorhaben durchführen wollen, können im Rahmen der Maßnahme von ERANet-LAC gefördert werden, sofern sie in einem Land ansässig sind, das sich an der ausgeschriebenen Förderbekanntmachung beteiligt. Im Falle einer positiven Förderentscheidung werden sie von ihren jeweiligen nationalen Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien finanziert. Nachfolgend sind die beteiligten nationalen Förderorganisationen aufgelistet:

EU Mitgliedsstaaten und assoziierte Staaten:

  • Belgien
    • Belgium Federal Science Policy Office (BELSPO)
    • Fonds de la Recherche Scientifique (FNRS)
  • Deutschland
    • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Frankreich
    • Bpifrance
    • Ministère de l’Education Nationale, de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche - Ministère des Affaires Etrangères et de Développement International, (MENESR-MAEDI)
  • Norwegen
    • Research Council of Norway (RCN)
  • Portugal
    • Fundação para a Ciência e a Tecnologia (FCT)
  • Rumänien
    • Executive Agency for Higher Education, Research, Development and Innovation Funding (UEFISCDI)
  • Spanien
    • Ministry of Economics and Competition (MINECO)
    • National Institute of Health Carlos III (ISCIII)
  • Türkei
    • National Council for Science and Technological Research (TUBITAK)

Lateinamerika und karibische Staaten

  • Argentinien
    • Ministry for Science, Technology and Productive Innovation (MINCyT)
  • Brasilien
    • National Council for Science and Technological Development (CNPq)
  • Chile
    • National Council for Science and Technological Research (CONICYT)
  • Dominikanische Republik
    • Ministry of Higher Education, Science and Technology (MESCYT)
  • Kolumbien
    • Administrative Department of Science, Technology and Innovation (COLCIENCIAS)
  • Mexiko
    • National Council for Science and Technology (CONACYT)
  • Panama
    • National Secretariat for Science, Technology and Innovation (SENACYT)
  • Peru
    • National Council for Science, Technology and Technological Innovation (CONCYTEC)
  • Uruguay
    • Ministerio de Educación y Cultura (MEC)

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart.

Die Beteiligung weiterer Projektteilnehmer, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind, aber entweder gemäß der nationalen Richtlinien der oben genannten Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Ländern haben, ist möglich, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Einrichtungen schriftlich in Form eines „Letter of Commitment“ zu belegen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Koordinator und die Mehrheit der Konsortialpartner entsprechend der Förderrichtlinien der an dieser Bekanntmachung beteiligten Förderorganisationen förderfähig sind.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden multilaterale Verbundvorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen beteiligten Projektpartner.
Gefördert werden thematische Schwerpunkte aus den Bereichen Biodiversität und Klimawandel, Bioökonomie, Energie, Gesundheit:

Biodiversity assessment and monitoring - Improving baseline distribution data and compatibility with climate datasets.

  • Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Belgien, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Frankreich, Norwegen, Panama, Peru, Rumänien.

Screening for new bioactive metabolites and enzymes from terrestrial and marine microorganisms for industrial use, based on market demand.

  • Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Belgien, Chile, Dominikanische Republik, Frankreich, Norwegen, Panama, Peru, Portugal, Rumänien, Uruguay.

Small-scale self-sustainable biorefineries for multi-feedstock processing of agro-industrial and urban wastes for advanced biofuels, biobased chemicals and biomaterials.

  • Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Belgien, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Frankreich, Deutschland, Mexiko, Norwegen, Panama, Peru, Portugal, Rumänien, Spanien, Uruguay.

Towards Zero Carbon Energy Systems for heating and cooling in industrial processes by means of solar technologies including the envelopes of the buildings.

  • Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Chile, Dominikanische Republik, Frankreich, Mexiko, Norwegen, Panama, Peru, Rumänien, Spanien, Türkei, Uruguay.

Evaluation of low-threshold interventions to tackle chronic metabolic disorders and their associated cardiovascular diseases in EU and LAC countries.

  • Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Belgien, Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, Frankreich, Panama, Peru, Rumänien, Spanien, Türkei.

Research in prevention of infectious diseases and promotion of well-being.

  • Teilnehmende Förderorganisationen aus: Argentinien, Belgien, Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, Deutschland, Frankreich, Panama, Peru, Rumänien, Spanien, Uruguay.

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1 - und andere Institutionen sein, die Forschungsbeiträge liefern und die den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sein. Projekte von Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung gefördert werden.

Auf Seite der Partnerländer:
Antragstellern wird geraten, sich vor dem Einreichen der Bewerbung die jeweiligen nationalen Förderkriterien der beteiligten Partner anzuschauen und/oder sich mit den jeweiligen Call Contact Persons im jeweiligen Land in Verbindung zu setzen zwecks Information zu berechtigten Antragstellern und förderfähigen Kosten. Die nationalen Förderkriterien sind in den Terms of References auf der Projektwebsite unter: http://eranet-lac.eu/Joint_Calls.php zu finden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich transnationale Forschungsvorhaben. Jeder Projektantrag muss mindestens von vier förderfähigen Institutionen aus vier verschiedenen, an der Ausschreibung beteiligten Ländern gestellt werden. Dabei müssen mindestens zwei Länder aus jeder Region (EU bzw. Lateinamerika/Karibik) und es dürfen nicht mehr als zwei Partner pro Land im Konsortium vertreten sein.

Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsvorhaben muss ein Projektkoordinator vom antragstellenden Konsortium benannt werden, der das Projekt nach außen hin repräsentiert und für interne Managementprozesse verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise die Abfassung von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und das korrekte Management geistigen Eigentums. Der Projektkoordinator ist auch für das elektronische Einreichen des Projektantrags verantwortlich.

Die Antragsteller sind angehalten, ihre Förderfähigkeit bei der jeweiligen Call Contact Person (CCP, siehe Liste unter http://eranet-lac.eu/Joint_Calls.php), zu bestätigen.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 entnommen werden (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6).

 

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU) können in der Regel mit höchstens 100 000 Euro pro Verbundprojekt (nicht pro Partner in einem Projekt) für die Dauer von maximal 36 Monaten gefördert werden. Der Gesamtförderbetrag versteht sich inklusive 20 % Projektpauschale für Hochschulen, wenn die Voraussetzungen, wie in Nummer 5 Buchstabe b beschrieben, vorliegen. Der Projektbeginn ist für September 2015 vorgesehen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderung des BMBF sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler/innen ins Ausland gilt:
    Bezuschusst werden Reisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) und Tagegelder für Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus deutschen Partnerinstituten in die ausländischen Partnerländer wie folgt:
    107 Euro / Tag für Reisen nach Argentinien, Belgien, Brasilien, Chile, Finnland, Kolumbien, Norwegen und Peru bzw. 2.392 Euro / Monat (wenn der Aufenthalt zwischen 23 und 30 Tagen dauert). Ab dem 31. Tag wird eine Tagespauschale von 80 Euro gezahlt.
    94 Euro / Tag für Reisen in die Dominikanische Republik und nach Frankreich, Mexiko, Panama, Portugal, Rumänien, Spanien, in die Türkei und nach Uruguay bzw. 2.116 Euro / Monat (wenn der Aufenthalt zwischen 23 und 30 Tagen dauert). Ab dem 31. Tag wird eine Tagespauschale von 70 Euro gezahlt.
    82 Euro für Reisen nach Costa Rica bzw. 1.840 Euro / Monat (wenn der Aufenthalt zwischen 23 und 30 Tagen dauert). Ab dem 31. Tag wird eine Tagespauschale von 61 Euro gezahlt.
    An- und Abreisetage werden je zur Hälfte angerechnet. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. zu anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
    Reiseaufenthalte dürfen eine maximale Dauer von insgesamt 3 Monaten während der gesamten Projektdauer nicht überschreiten.
  2. Projektpauschale
    Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) können für Forschungsvorhaben ergänzend zur Zuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendung pauschal beantragen, wenn im Gesamtfinanzierungsplan Bundesmittel für Personal, Vergaben von Aufträgen, Mieten oder Gegenständen gewährt werden.
  3. Sachmittel
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  4. Workshops
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von multilateralen Workshops innerhalb Deutschlands werden Sachkosten z. B. des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung, Übersetzung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Bewirtungskosten pro Mahlzeit betragen maximal 30 Euro / Person. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der teilnehmenden Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld gezahlt.
  5. Personalkosten/-ausgaben:
    Für den Förderzeitraum kann, basierend auf den geltenden tarifvertraglichen Regelungen, projektbezogen die Stelle der/des projektleitenden Wissenschaftlerin/Wissenschaftlers (bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen max. E13 TVöD/TV-L) sowie ggf. notwendiges studentisches Personal gefördert werden. Eine Finanzierung von aus öffentlichen Mitteln grundfinanzierten Stellen ist nicht möglich. Bei Verbundprojekten mit zwei deutschen Partnern ist nur einer der deutschen Partner berechtigt Personalkosten zu beantragen.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

 

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat ERANet-LAC ein zentrales Sekretariat etabliert, das mit der Abwicklung des zentralen Antragstellungs- und Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Förderorganisationen.

Es wird dringend empfohlen, dass die einzelnen Mitglieder eines antragstellenden Projektkonsortiums vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen hinsichtlich der nationalen Förderrichtlinien Kontakt aufnehmen. Eine Liste der Ansprechpartner (Call Contact Person) bei den jeweiligen nationalen Förderorganisation ist auf der Projektwebseite http://eranet-lac.eu/Joint_Calls.php verfügbar.

Technischer Ansprechpartner im ERANet-LAC Call Sekretariat (CS) ist:
Guillermo Morales Rodriguez
E-Mail: guillermo.morales@cyted.org
Telefon: +34 915 31 63 87

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf deutscher Seite hat das BMBF derzeit beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Call Contact Persons
Marianne Vaske
Telefon: +49 228/38 21-1439
E-Mail: marianne.vaske@dlr.de

Sophie von Knebel
Telefon: +49 228/38 21-1628
E-Mail: Sophie.KnebelDoeberitz@dlr.de

Administrativer Ansprechpartner:
Tom Bossenz
Telefon: +49 228/3821-1416
E-Mail: Tom.Bossenz@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist für deutsche Antragssteller zweistufig und findet unter Einbeziehung externer Gutachter statt.
Im ersten Schritt werden von den antragstellenden internationalen Konsortien Förderanträge gemeinschaftlich eingereicht. Nach der Evaluierung durch internationale externe Gutachter und der Auswahlentscheidung durch die Förderorganisationen, werden die Antragssteller durch das zentrale ERANet-LAC Sekretariat über die Auswahlentscheidung informiert. Im zweiten Schritt werden deutsche Antragsteller, deren Anträge zur Förderung befürwortet wurden, dazu aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag bei der deutschen Förderorganisation (BMBF) einzureichen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Förderanträgen

Die Förderanträge der internationalen Konsortien sind in englischer Sprache bis spätestens

27.11.2014, 15 Uhr (MEZ),

über das elektronische Antragstool von CYTED unter dem Link http://calleranet-lac.cyted.org einzureichen.

Eine Einreichung in Papier- oder elektronischer Form ohne Nutzung des CYTED Antragstools ist ausgeschlossen.

Eine unterschriebene Version des Projektantrags (erstellt als pdf-Dokument aus dem CYTED webtool heraus) ist dem Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) unverzüglich an nachfolgende Adresse zuzusenden:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Marianne Vaske
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

CYTED- IBERO-AMERICAN PROGRAMME FOR SCIENCE, TECHNOLOGY AND DEVELOPMENT
Guillermo Morales
Calle Amaniel 4
28015 Madrid
Telefon: +34 915 31 63 87
E-Mail: guillermo.morales@cyted.org

Verspätet eingehende Projektanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage eines Projektantrags kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die für die Projektanträge benötigten Informationen können den „Richtlinien für Antragsteller – Guidelines for Applicants“ entnommen werden (erhältlich auf der Website http://eranet-lac.eu/Joint_Calls.php).

Für die Projektanträge ist folgende Gliederung vom CYTED Webtool vorgegeben:

Projekt

  • Projektbezogene Daten
  • Kurzdarstellung des Projekts

Partner

  • Partnerinformationen
  • Finanzübersicht
  • Voraussichtliche Projektkosten
  • Lebenslauf und Berufserfahrung

Technische Darstellung des Projekts

  • Publizierbare Zusammenfassung
  • Wissenschaftliche und technologische Herausforderung
  • Technologische und wissenschaftliche Projektbeschreibung
  • Arbeitsplan
  • Mehrwert für die EU-LAC Zusammenarbeit
  • Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
  • Wesentliche Einrichtungen und Ausrüstung
  • Status des Konsortialvereinbarung
  • Einreichen verwandter Anträge bei anderen Förderorganisationen

Der internationale Projektantrag ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen im CYTED-webtool genannten Punkten bewertbare Aussagen enthalten.

Im Hinblick auf die internationale Begutachtung und die international ausgerichtete Struktur des Förderschwerpunktes ist der Projektantrag in englischer Sprache vorzulegen.

Die Projektanträge werden von einem international besetzten Gutachtergremium nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Wissenschaftliche und technologische Qualität sowie internationale Wettbewerbsfähigkeit des Projektantrags
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Qualität der Organisation und Koordination, Multidisziplinarität und Angemessenheit der Zeit- und Arbeitsplanung
  • Angemessenheit der bestehenden und beantragten Fördermittel
  • Potenzielle Wirkung: Transnationalität und Mehrwert für die EU-CELAC Zusammenarbeit
  • Bei Projekten mit spezifischem Innovationsfokus wird zusätzlich die erwartete Umsetzung der Ergebnisse in die industrielle Anwendung bewertet.

Weitere Informationen zur Begutachtung finden sich unter http://eranet-lac.eu/Joint_Calls.php.

Das ERANet-LAC Call-Sekretariat wird zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen die eingereichten Projektanträge auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen (z. B. Einhaltung der nationalen Regularien, Anzahl der beteiligten Länder, Einschluss aller notwendigen Angaben auf Englisch). Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den Richtlinien für Bewerber auf der ERANet-LAC Webseite (http://eranet-lac.eu/Joint_Calls.php unter „call documents“) zu finden.

Projektanträge, die den formalen Kriterien entsprechen, werden an ein international besetztes Gutachtergremium weitergeleitet.

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Projektantrags.

7.2.2 Vorlage förmlicher nationaler Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Im zweiten Schritt werden die deutschen Interessenten bei positiver Förderentscheidung der internationalen Projektanträge unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator bzw. der Koordinatorin einen förmlichen nationalen Förderantrag bei der deutschen Förderorganisation (BMBF) vorzulegen.

Informationen und Unterlagen zur nationalen Antragsstellung werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Interessenten versandt (voraussichtlich im Mai 2015). Diese nationalen Anträge werden abschließend formal geprüft.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Dem nationalen Antrag ist zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ bzw. „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis“ beizufügen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 5. September 2014

 

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Stefan Schneider


1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm