Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Brasilien, Chile, Kanada und den USA im Bereich Ressourceneffizienz und Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe

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Vom 31. März 2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Regionen Nord- und Südamerika sind verlässliche Partner in der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit. Deutschland arbeitet zum Teil seit mehr als 40 Jahren erfolgreich mit nord- und südamerikanischen Schwerpunktländern zusammen. Die aufstrebenden Schwellenländer Südamerikas bauen ihr Wissenschafts- und Innovationssystem kontinuierlich aus. Kanada und USA bieten exzellente Bedingungen für die Forschungszusammenarbeit und sind deshalb seit vielen Jahrzehnten wichtige Partner. Angesichts der zunehmenden Bedeutung Lateinamerikas als Forschungsraum sowie des hohen Stellenwerts der Forschungspartnerschaft mit Nordamerika soll die bilaterale wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit in strategischen Bereichen mit Schwerpunktländern beider Regionen weiter intensiviert werden.

Für Deutschland als Industrienation ist die Verfügbarkeit von mineralischen Rohstoffen von höchster Wichtigkeit. Vor allem Metall führende Ressourcen, wie zum Beispiel die Platingruppenmetalle oder die Seltenen Erden, sind für die Entwicklung und den Ausbau von Zukunftstechnologien unentbehrlich, jedoch gleichzeitig von zunehmenden Verknappungen betroffen.

Forschung und Entwicklung (FuE) kann dazu beitragen, das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage durch innovative Technologien zu reduzieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat beschlossen, mit dem Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland" gezielt die Forschung und Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Technologien zu stärken. Die Rückgewinnung metallischer Sekundärrohstoffe durch Recycling sowie die umweltfreundliche und effiziente Gewinnung von Primärrohstoffen sind integrale Bestandteile der programmatischen Zielsetzung. Das Programm ordnet sich in das Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklungen - FONA" ein.

Mit der Förderbekanntmachung "r4 - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz - Forschung zur Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe" wird die bisherige Förderpolitik des BMBF bezüglich Rohstoff-Effizienz und Ressourcenproduktion konsequent fortgeführt und die Forschung auf der Rohstoff-Angebotsseite verstärkt. Schwerpunkt- und Zielländer für die internationale Zusammenarbeit in diesem Rahmen sind unter anderem Brasilien, Chile, Kanada und die USA (http://www.bmbf.de/foerderungen/22528.php).

Das Ziel der vorliegenden Maßnahme ist es, die r4-Förderbekanntmachung durch gezielte Unterstützung der ­Internationalisierung der deutschen Wissenschaft und Forschung zu flankieren. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den oben genannten Schwerpunktländern in den Themenbereichen der r4-Förderbekannt­machung soll erreicht werden. Hierzu sollen Aktivitäten deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen gemeinsam mit Partnern aus Brasilien, Chile, Kanada und den USA gefördert werden, die der Vorbereitung eines Projektantrags bei der r4-Bekanntmachung des BMBF dienen.

Diese Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf den Rahmenabkommen zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit Deutschlands mit Brasilien (aus dem Jahr 1997), Chile (aus dem Jahr 2012), Kanada (aus dem Jahr 1971) und den USA (aus dem Jahr 2010).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Als Maßnahme zur Vorbereitung von FuE-Verbundvorhaben, deren Beantragung im Rahmen der oben genannten r4-Bekanntmachung gemeinsam mit Partnern aus Brasilien, Chile, Kanada und den USA geplant ist, werden so­genannte Definitionsprojekte gefördert.

Die im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Definitionsprojekte müssen darauf ausgerichtet sein, internationale FuE-Projekte für die r4-Bekanntmachung vorzubereiten. Projektanträge im Rahmen der r4-Bekanntmachung müssen von bi-nationalen Konsortien bis zum 31. Januar 2015 eingereicht werden.

Gegenstand eines Definitionsprojekts können zum Beispiel eine nutzerorientierte Bedarfs- und Marktanalyse, die Erschließung der Rahmenbedingungen oder die Einbindung geeigneter Verbundpartner aus den Zielländern sein.

Darüber hinaus soll im Rahmen der Definitionsprojekte die politische Akzeptanz der Vorhaben im Zielland analysiert und eine weitgehende Einbeziehung potenzieller Anwender vor Ort vorbereitet werden.

Im Rahmen der r4-Bekanntmachung kann ausschließlich die Förderung deutscher Unternehmen und Institutionen beantragt werden, die Förderung der ausländischen Projektteilnehmer muss durch das jeweilige Partnerland erfolgen. Im Rahmen des Definitionsprojekts soll daher die Finanzierung der ausländischen Partner in einem künftigen Forschungskonsortium vorbereitet werden.

In den angestrebten gemeinsamen r4-Forschungsprojekten muss in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Partnerland ein Mehrwert gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit erzielt werden. Dabei muss der Nutzen sowohl für Deutschland als auch für das Partnerland klar erkennbar sein. Diese Aspekte müssen im Rahmen des Definitionsprojekts herausgearbeitet werden.

Entsprechend der r4-Bekanntmachung sind die thematischen Schwerpunkte dieser Fördermaßnahme:

  1. Gewinnung von Primärrohstoffen

    Entwicklung von umweltverträglichen technischen Konzepten zur wirtschaftlichen Nutzung von komplexen Erzen bekannter Lagerstätten

    Entwicklung von Konzepten zur Exploration von Primärrohstoffen
  2. Gewinnung von Sekundärrohstoffen

    Mobilisierung von Aufbereitungs- und Produktionsrückständen

    Kreislaufführung von Altprodukten (end-of-life)

    (siehe auch: http://www.bmbf.de/foerderungen/22528.php)

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*- und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Jede Projektskizze muss von mindestens einer förderfähigen Institution aus Deutschland gestellt werden und zumindest einen internationalen Hauptpartner aus Brasilien, Chile, Kanada oder den USA beinhalten. Eine Interessenbekundung des internationalen Partners ist dem Antrag beizufügen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen können in der Regel mit bis zu 60 000 Euro (inklusive 20 % Projektpauschale für Hochschulen) für die Dauer von bis zu 6 Monaten gefördert werden.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Reisen ins Ausland

    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler/innen gilt:

    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des internationalen Projektpartners sowie Tagegelder werden übernommen.

    Tagegelder: Der Aufenthalt im Ausland wird in der Regel für eine Dauer von maximal zwei Monaten vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 107 Euro pro Tag bezuschusst. Bei einem Aufenthalt ab 23 Tagen wird für jeweils 30 Tage eine Monatspauschale von 2 392 Euro gezahlt. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 80 Euro gewährt. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.
  2. Projektpauschale

    Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) können für Forschungsvorhaben ergänzend zur Zuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendung pauschal beantragen (maximale Förderhöhe von 60 000 Euro beachten), wenn im Gesamtfinanzierungsplan Bundesmittel für Personal, Vergaben von Aufträgen und/oder Mieten gewährt werden.
  3. Workshops

    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

    Für die Durchführung von bilateralen Workshops im Zielland werden Sachkosten, z. B. der Unterbringung der deutschen Gäste, des Transfers vor Ort, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der teilnehmenden Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.
  4. Personalkosten/-ausgaben:

    Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit beauftragt:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Ansprechpartner/innen sind:

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:

Dr. Matthias Frattini

Telefon: +49 228/3821-1434
Telefax: +49 228/3821-1400
E-Mail: matthias.frattini@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Petra Altmann

Telefon: 0228/3821-1432
Telefax: 0228/3821-1400
E-Mail: petra.altmann@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und ­Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens

31. Mai 2014

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/NSA14DEF) einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  • Part A Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
    • A.I Angaben für administrative Zwecke
    • A.II Finanzübersicht
  • Part B Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
    • B.I Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    • B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • B.III Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
    • B.IV Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    • B.V Zusammenarbeit mit Dritten
    • B.VI Notwendigkeit der Zuwendung
    • B.VII Anlagen (Finanzierungsplan, LoI)

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als pdf-Dokument in PT-Outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

Eine unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus PT-outline heraus) ist dem Internatio­nalen Büro unverzüglich an nachfolgende Adresse zuzusenden:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Nummer 1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Aufbau eines umfassenden internationalen Projektkonsortiums
  • Vorbereitung eines Projektantrags in der r4-Bekanntmachung
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der im angestrebten FuE-Projekt zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des geplanten FuE-Vorhabens

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" (Link wird bei positiver Begutachtung mitgeteilt) zu erstellen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis" bzw. "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis" beizufügen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 31. März 2014

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Stefan Schneider


*Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm