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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Antragstellungen im Rahmen des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 mit Partnern aus Nord- und Südamerika. Bundesanzeiger vom 03.11.2017

Vom 19.10.2017

Die Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Antragstellungen im Rahmen des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 mit Partnern aus Nord- und Südamerika vom 17. Januar 2017 (BAnz AT 01.03.2017 B4) wird geändert.

In Nummer 5 wird Buchstabe d wie folgt neu gefasst:

Personal zur Koordinierung oder für unterstützende Tätigkeiten bezüglich der Antragsvorbereitung für das EU-Projekt Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studen­tisches und/oder wissenschaftliches Personal können bis zu maximal einer halben Stelle bezuschusst werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben bzw. -kosten für Forschungsarbeiten und die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

In Nummer 7.2.1 wird das Datum 20. Dezember 2017 durch das Datum 21. Dezember 2018 ersetzt.

Bonn, den 19. Oktober 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Stefan Schneider